©  Laden eines Elektroautos
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Online-Portale bieten bessere Informationen zu Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Bundesnetzagentur zeigt zu wenig Ladesäulen

Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 18. April 2017 eine Karte auf ihrer Website veröffentlicht. Dort sind Stromtankstellen verzeichnet, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur nach der Ladesäulenverordnung erfolgreich durchlaufen und der Veröffentlichung der Ladepunkte zugestimmt haben. Auf der Website der Bundesagentur wird die Veröffentlichung als ‘zuverlässige Information zur Elektromobilität’ bezeichnet.

Die Veröffentlichung dieser Karte hat offensichtlich zu größerer Verwirrung geführt, da die weit überwiegende Zahl der öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten hier nicht aufgeführt wird. So sind bei der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg viele Anfragen von Kommunen und Energieversorgern aufgelaufen, die sich über das Fehlen der örtlichen Stromtank-stellen beschwerten.

Raimund Nowak, Geschäftsführer der Metropolregion: ‘Mit der Veröffentlichung der Karte wurde die gute Absicht der verlässlichen Information über die vorhandene Ladeinfrastruktur in Deutschland nicht erreicht. Es besteht kein Grund, dass ein ohnehin unzureichendes Angebot noch schlechter dargestellt wird, als es in der Wirklichkeit ist.’ So werden etwa für die beiden Städte Hannover und Braunschweig jeweils nur zwei Ladestationen aufgeführt. Tatsächlich sind in der Landeshauptstadt Niedersachsen jedoch 41 und in der Stadt Braunschweig 34 Ladesäulen öffentlich verfügbar. Es bestehen mehrere Onlineangebote, die ein realistisches Bild der Lade-möglichkeiten bieten. Gute Beispiele hierfür sind die Portale www.goingelectric.de und
Auf diese Angebote sollte die Bundesnetzagentur verweisen.


Die Metropolregion rechnet mit einem raschen Zuwachs beim Aufbau von Stromtankstellen. Das zeige u.a. die hohe Zahl von Antragstellungen für ein laufendes Programm des Bundesministeriums für Verkehrs und digitale Infrastruktur. Besonderen Handlungsbedarf sieht die Metropolregion bei der Schließung der Schnellladelücke zwischen den Ballungsräumen Hamburg und Hannover/Braunschweig. Dies gelte insbesondere für die A7 sowie für die B4 zwischen Gifhorn und Lüneburg.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /