© luctheo - pixabay.com
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Petition: WER BEZAHLT DEN SUPER-GAU?

Haftung für Atomkraftwerke.. Wer übernimmt die Kosten

Berichte über Sicherheitsmängel in Atomanlagen gehören zu den immer wiederkehrenden Nachrichten in Europa. Häufig wird vor der Gefahr eines atomaren Unfalls gewarnt. In Europa könnte ein Super-GAU der mit Tschernobyl oder Fukushima vergleichbar wäre über die Landesgrenzen hinweg Kosten in Höhe von über 400 Milliarden Euro verursachen und unzählige Menschen krank machen. Diese Kosten können nicht von den Betreibern der Meiler bezahlt werden. Keine Versicherung würde Atomkraftwerke zu einem Preis versichern, der Atomenergie wirtschaftlich nutzen ließe. Im Falle eines Super-GAUs in Europa zahlt also niemand ausreichend für den entstandenen Schaden. Stattdessen zahlen die Geschädigten. Dieses soll eine Petition ändern.

Sie enthält folgende Vorschläge:

* Wir wollen, dass jeder Staat auf dessen Hoheitsgebiet ein atomarer Unfall geschieht, automatisch für alle anfallenden Kosten in allen geschädigten Ländern zur Schadensbeseitigung und Begrenzung in Vorkasse geht. Diese Gelder kann sich der Staat von dem Betreiber der schadhaften Meiler zurückerstatten lassen. Schließlich verdienen die Betreiber und der Staat nicht unwesentliche Summen während sie Menschen einer permanenten Gefahr aussetzen. Hier kann es nur fair sein, dass die Betreiber und der Staat auch im Katastrophenfall zur Verantwortung gezogen werden.

Dadurch, dass Staaten nahezu unbegrenzt Kredite aufnehmen können, sind sie am ehesten in der Lage die Schäden schnell und nachhaltig einzugrenzen und zeitnah Entschädigungen zu zahlen. In Zeiten von aufkommendem Nationalismus in einigen Staaten Europas ist abzusehen, dass die betreffenden Länder im Falle eines atomaren Unfalls auf ihrem Staatsgebiet kein Interesse haben werden für verursachte Schäden bei ihren Nachbarländern aufzukommen.

Die Forderungen

1. Unbegrenzte Haftung der Betreiberfirmen.
2. Vorläufige Kostenübernahme der Staaten für alle entstandenen Schäden im In- und Ausland durch Atomunfälle auf ihrem Hoheitsgebiet.
3. Versicherungspflicht für Atomanlagen, bzw. Absicherung durch den Staat in dem sie stehen.

Zur Petition


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /