© Hans Braxmeier- pixabay.com
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EU-Sonderhilfe bei Naturkatastrophen

EU-Mitgliedstaaten, die von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, können von nun an einen speziellen Fonds für Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen in Anspruch nehmen, der zu 95 % die Kosten des Wiederaufbaus abdeckt.

EU-Regionalkommissarin Corina Creţu erklärte: ‘Dieser Soforthilfe-Fonds ist ein konkretes Zeichen der Solidarität in der EU. Die Mitgliedstaaten können sich auch in schwierigen Zeiten auf uns verlassen. Ab heute kann diese Unterstützung EU-weit angefordert werden." Auslöser für die Anpassung der Einsatzmöglichkeiten des Kohäsionsfonds waren die vier Erdbeben in Italien im vergangen Jahr. Präsident Juncker hatte damals umfassende Hilfe zugesagt. Ab sofort können alle Mitgliedstaaten, die von Erdbeben, Überschwemmungen, Dürren oder Waldbränden getroffen werden, diese Sondermittel beantragen, auch rückwirkend zum 1. Jänner 2014.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /