VGT: Änderung des Tierschutzgesetzes kurz vor der Wahl nichts als spätes Wahlzuckerl

Nicht einmal zwei Wochen vor der Nationalratswahl beschließt die Bundesregierung eine Änderung des verpfuschten Tierschutzgesetzes. Verbesserungen sucht man allerdings vergeblich.

Erst Anfang des Jahres wurde das Bundestierschutzgesetz geändert. Der Aufschrei von Tierschutzseite war groß, enthielt die Novelle doch kaum Verbesserungen, teilweise sogar Verschlechterungen für die Tiere. Das am größten diskutierte Thema sollte nun noch schnell vor der Wahl ‘repariert’ werden – das Verbot des Tiervermittlung im Internet. Privatpersonen haben nun nur noch die Möglichkeit, Tiere an Tierheime abzugeben, eine private Vermittlung über Internetplattformen wurde untersagt. Gerade im Sommer, wo die Tierheime immer völlig überfüllt sind, eine Katastrophe. Mit der neuen Änderung soll dies nun verbessert werden – indem Tiere nur noch ab einem Alter von sechs Monaten bzw. Katzen und Hunde nur mit ausgebildeten Eckzähnen vermittelt werden dürfen. Eine Anleitung, wie und von wem dieser Umstand kontrolliert und wie dies bezahlt werden sollte, sucht man allerdings vergeblich. Viele Vereine, die etwa Tiere aus dem Ausland vermitteln, sind von der Änderung immer noch ausgenommen.

Meiste Kritikpunkte einfach ignoriert

Bei der neuerlichen Änderung wurde nur der ‘publikumswirksamste’ Punkt behandelt. Die anderen Kritikpunkte, wie etwa die dauernde Anbindehaltung von Kühen oder die Aufweichung des Qualzuchtverbots, wurden weiterhin einfach ignoriert. Man kann also davon ausgehen, dass es sich bei der Änderung nur um ein spätes Wahlzuckerl der Regierung handelt, nachdem der Verband pro-tier aufgedeckt hat, wie wichtig den ÖsterreicherInnen Tierschutz bei der Wahl ist.

VGT-Tierschutzreferentin Ines Haider: ‘Das Tierschutzgesetz enthält sehr viele Punkte, die repariert werden müssen. Das öffentlichkeitswirksamste Thema kurz vor der Wahl halbherzig durchzupeitschen zeugt nicht von einem Problembewusstsein der Regierung. Auch Tierschutzorganisationen wurden nicht in die Novellierung miteinbezogen. Tierschutz sieht anders aus!’


Rückfragehinweis
DI Ines Haider, 01/929 14 98, medien@vgt.at


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