Prozesstag Tierexperimentator Hess der Vet Uni Wien gegen VGT: wenig Tierversuche gemacht

Kritik an Tierversuchen als Regulativ notwendig

Tierexperimentator Hess will laut Versuchsantrag 150 Puten mit der Schwarzkopfkrankheit infizieren - eine Krankheit, die seinen eigenen Aussagen zufolge den Tieren schweres Leid zufügt. Kritik an seinen Tierversuchen durch den VGT will er per Gerichtsurteil unterbinden.

Hess möchte grundsätzlich Kritik des VGT an seinen Tierversuchen gerichtlich unterbinden – Anzeige, weil seine privaten Prozesskosten von Vet Uni Wien bezahlt

In den letzten Jahren hat Tierexperimentator Michael Hess von der Vet Uni Wien insgesamt 4 Klagen gegen den VGT eingebracht, um die Kritik an seinen Tierversuchen an Puten zu verhindern. Die vorliegende Klage fordert die Unterlassung und den Widerruf der Behauptung, Hess würde an 100 Puten Tierversuche durchführen, die schweres Leid verursachen, um damit der Putenindustrie finanzielle Verluste zu ersparen. Es geht um die Schwarzkopfkrankheit. Für diese gibt es wirksame Medikamente, allerdings dürfen Tiere, die diese erhalten haben, nicht mehr für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Wenn also eine Pute, die als Haustier mit Menschen zusammenlebt, die Schwarzkopfkrankheit bekommt, kann sie behandelt werden. Sollte aber eine Pute, die als Fleischlieferantin gehalten wird, dieselbe Krankheit bekommen, wird sie euthanasiert. Dagegen forscht Hess, um ein Medikament zu erhalten, das verabreicht werden kann, auch wenn die Puten später für Menschen geschlachtet werden sollen. So würde der Putenindustrie kein finanzieller Schaden entstehen.

In seiner Klage argumentierte Hess zunächst, er mache diese Tierversuche aus ‘Tierliebe’ und nicht, um der Putenindustrie finanzielle Verluste zu ersparen. Und das, obwohl er selbst in der Beschreibung seiner Tierversuche die finanziellen Verluste als Begründung anführt! Das Wiener Oberlandesgericht befand aber, dass es sich bei der Aussage des VGT um ein Werturteil handelt. Es stehe allen, die Tierversuche kritisieren wollen, frei, diese Tierversuche so zu interpretieren. Doch damit gibt sich Hess nicht geschlagen. Bei der gestrigen Verhandlung erklärte er unumwunden, dass es sein Ziel sei, grundsätzlich jede Kritik des VGT an seinen Tierversuchen oder an Tierversuchen der Vet Uni Wien zu unterbinden und tischte ein neues Argument auf. Zwar hat er insgesamt 150 Puten für Tierversuche beantragt, die er selbst in der Kategorie ‘schweres Leid’ eingestuft hat, aber, so die neue Linie, er hätte dann diese Tierversuche gar nicht durchgeführt. Oder zumindest an weniger Puten. Nur 5 oder so hätten schwer gelitten. Die Behauptung des VGT sei also falsch, weil sie sich auf den beantragten Tierversuch beziehe. Stattgefunden habe das Ganze aber nicht.

Dem VGT liegt ein Genehmigungsantrag von Hess für derartige Tierversuche vor. Darin nennt der Tierexperimentator als einzige Begründung für seinen Versuchsantrag die wirtschaftlich bedeutenden Verluste. Darüber hinaus wird im Versuchsplan geschildert, dass Hess 150 Puten mit der Schwarzkopfkrankheit infizieren will, um die Tiere bis zu 8 Wochen lang unbehandelt einfach zu beobachten. Dabei werden die Tiere in Isolatoren gehalten. Die Details zu dieser besonders grausamen Tierversuchsreihe finden sich hier: Martin Balluch's Blog.

Da Hess seine Klage auf Einstweilige Verfügung zur selben Frage bereits verloren hat, musste er dem VGT € 4.500 Kosten ersetzen. Diese wurden von der Vet Uni Wien bezahlt – für eine private Klage! Dagegen hat der VGT nun Anzeige erstattet. Es kann doch nicht angehen, dass die privaten Klagen gegen gemeinnützige Organisationen von öffentlichen Geldern einer Universität finanziert werden!


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /