1.3.2011 - Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag beschlossen. 'Diese Regelung hält Klima- und Verbraucherinteressen im Einklang', erklärte Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). zum vollen Artikel bei solarportal24.de
Quelle: aus dem News-Feed: solarportal24.de entnommen (solarportal24.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.