4.1.2010 - Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude müssen in Baden-Württemberg ab diesem Jahr zehn Prozent des Wärmebedarfs über Erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit den Neuregelungen werde der Klimaschutz im Land vorangebracht und ein wichtiger Impuls für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gesetzt, so Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner. Von den neuen gesetzlichen Regelungen erhofft sich die Ministerin einen weiteren Impuls für den Ausbau Erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Holzpelletanlagen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
Quelle: aus dem News-Feed: solarportal24.de entnommen (solarportal24.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.