6.3.2013 - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das Gericht ordnet dabei 'die Luft als knappes Gut' ein – ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 dies für das Wasser getan hat. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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