8.10.2008 - Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fotovoltaik-Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
Quelle: aus dem News-Feed: solarportal24.de entnommen (solarportal24.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.