23.8.2007 - Am 24. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Entwurf zur Novellierung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zu. Bisher nur für Neubauten, wird der Energieausweis damit ab Juli 2008 auch für bereits errichtete Gebäude verpflichtend. Das Papier soll dazu beitragen die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu optimieren. Personen, die Wohnungen oder Häuser kaufen oder mieten möchten, erhalten durch den Ausweis Informationen über den Energiebedarf bzw. Verbrauch der jeweiligen Gebäude. Dass allerdings bei der praktischen Umsetzung der Energieausweis-Pflicht noch einige Schwierigkeiten bis hin zu zivilrechtlichen Fragen auftreten können, wurde am vergangenen Montag in Bonn auf der Fachtagung „Der Energieausweis für den Gebäudebestand“ deutlich. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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