10.1.2012 - In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude, wenn ein Heizungstausch ansteht. Was das für Altbaubesitzerinnen und -besitzer genau bedeutet, erklärt jetzt eine Postkarte des Landesprogramms 'Zukunft Altbau' des Umweltministeriums. Kurz und knapp wird auf der Karte dargestellt, wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Wärme nach einer Heizungserneuerung sein soll, welche Varianten zur Nutzung erneuerbarer Energien das Gesetz zulässt und welche Alternativen zur Verfügung stehen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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