24.8.2007 - Vorstand und Aufsichtsrat der SOLON AG für Solartechnik haben beschlossen, von ihrem Kündigungsrecht in Bezug auf die ausstehende 4,5 Prozent Wandelschuldverschreibung von 2005/2010 (die „Wandelanleihe“) Gebrauch zu machen. Das teilt das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung mit. Die Voraussetzungen für die Kündigung der Wandelanleihe durch die Gesellschaft lägen gemäß der Bedingungen der Wandelanleihe vor. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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