11.8.2008 - Viele Energieversorger legen den Besitzerinnen und Besitzern von Fotovoltaik-Anlagen vor dem Anschluss einen Einspeisevertrag vor. Diesen müssen Anlagebetreiber jedoch nicht unterschreiben, da er sie oftmals schlechter stellt als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen. Die jüngst verabschiedete EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, schließt solche Einspeiseverträge sogar explizit aus. Darauf weist das unabhängige Verbraucherportal verivox hin. Wie Anlagenbesitzer dennoch von ihrem Netzbetreiber schikaniert werden, wenn sie die entsprechenden Verträge nicht unterzeichnen, berichtet die 'photovoltaik' in ihrem aktuellen Heft (8/2008). zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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