13.6.2012 - Das Amtsgericht Dresden hat dem heute eingereichten Antrag der SOLARWATT AG (Dresden) auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270b InsO stattgegeben. Dadurch bleibe die Solarwatt AG selbst voll handlungsfähig, teilt das Unternehmen in einer Pressemeldung mit. Der Geschäftsbetrieb von Solarwatt laufe unverändert weiter. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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