19.8.2011 - Der schweizerische Bundesrat hat einer Teilrevision der Energieverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet Präzisierungen und Ergänzungen für den praktischen Vollzug der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die Vergütungssätze für den produzierten Strom können zukünftig nicht mehr nur jährlich sondern gegebenenfalls auch im Verlauf des Jahres angepasst werden. Dies trage der dynamischen Preisentwicklung insbesondere bei der Photovoltaik Rechnung, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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