20.10.2010 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Ende der Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen bereits für dieses Jahr gebilligt (Az: 1 BvQ 28/10). Die von der Änderung betroffenen Landwirte und Unternehmer konnten auf das Fortbestehen der Förderung bis Ende 2014, wie es eigentlich geplant war, nicht vertrauen. Bereits seit 1. Oktober 2010 sinkt die Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen laut Gesetz um weitere drei Prozent. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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