21.6.2012 - Vor dem Hintergrund des am 13.6.2012 eingeleiteten Schutzschirmverfahrens hat die SOLARWATT AG (Dresden) eine Lösung zur Handhabung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer SOLARWATT-Photovoltaik-Module gefunden. Für jedes neue SOLARWATT-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei SOLARWATT erworben wird, hinterlegt SOLARWATT vom Kaufpreis einen anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto). zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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