21.7.2010 - Die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Juli 2010 bringt zwar einerseits Absenkungen bei den Einspeisevergütungen, andererseits aber auch neue Chancen für die Nutzung von Solarstrom. Denn der Anteil des Solarstroms, der selbst verbraucht und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhält künftig per Gesetz eine im Vergleich bessere Förderung. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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