23.10.2012 - Der Vorstand der Hamburger Conergy AG zeigt an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 Aktiengesetz). Ursächlich hierfür sei der aktuelle Geschäftsverlauf sowie die einmalige Ergebnisbelastung aus der Vertragsauflösung mit dem amerikanischen Waferhersteller MEMC Electronic Materials, Inc. (MEMC). Aus diesem Grund werde der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einberufung soll in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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