25.11.2011 - Als Netzbetreiber und bundesweiter Ökostromanbieter wehren sich die Elektrizitätswerke Schönau gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten. Im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden haben die Elektrizitätswerke Schönau deshalb Anwälte eingeschaltet. Diese sollen sich schon dahingehend geäußert haben, dass die rechtliche Zulässigkeit der vollkommenen Befreiung von Netzentgelten sowohl nach deutschem Energiewirtschaftgesetz als auch nach EU-Recht höchst zweifelhaft ist. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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