29.9.2012 - Ob energetische Sanierung, Einsatz von Solarthermie oder andere Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich: Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Darauf weist die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne 'Meine Heizung kann mehr' hin. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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