4.2.2010 -
Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) §6 sind Anlagenbetreiber mit einer Leistung von über 100 Kilowatt dazu verpflichtet die Anlagen mit einer Fernabfrage und Fernsteuerung auszustatten um die Einspeiseleistung zu steuern und einen Zugriff auf die Ist-Einspeisung oder Blindleistung durch die Netzbetreiber
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