29.8.2022 - Einige Dienstleister versprechen die Auszahlung von THG-Prämien für private Wallboxen. Dies ist laut der M3E GmbH unzulässig, da Wallboxen von Privatpersonen nicht förderfähig sind. Dies hat die Bundesnetzagentur kürzlich in einer Klarstellung bestätigt. <img width='1024' height='533' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Laut M3E GmbH ist die Abrechnung von THG-Prämien für private Wallboxen unzulässig.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Grafik: petovarga /stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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