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Abschluss der (weiteren) Preismissbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen Gasversorgungsunternehmen auf der Grundlage von § 29 GWB

1.12.2008 - Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass die Anfang März 2008 auf der Grundlage des neuen § 29 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleiteten Gaspreismissbrauchsverfahren weitgehend eingestellt worden sind, nachdem die Mehrzahl der Gasversorger freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben. Über die Zusagen verpflichten sich die Unternehmen, den Verbrauchern einen finanziellen Bonus zu gewähren, Preiserhöhungen zu verschieben oder sogar die Preise zu senken. Am 6. Oktober waren bereits Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger gegen finanzielle Zusagen eingestellt worden. Der Vorteil für die Gasverbraucher beläuft sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 127 Millionen Euro. zum vollen Artikel bei bmwi.de

Quelle: aus dem News-Feed: bmwi.de - Aktuelles: Energie entnommen (bmwi.de).

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