21.8.2015 - Betreiber von Blockheizkraftwerken, die der Gebäudebeheizung in einem neuen Gebäude dienen, können den auf die Stromerzeugung entfallenden Kostenanteil der BHKW-Anlage künftig nur noch über 50 Jahre abschreiben. Das berichtet das BHKW-Infozentrum. Die neue Regelung der obersten Finanzbehörde bringe... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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