15.3.2018 - Das Amtsgericht Ratzeburg hat dem Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rückzahlung bereits erhaltener EEG-Vergütungen bei versäumten Meldepflichten in einem eigenen Urteil ausdrücklich widersprochen. Tausende betroffene EEG-Anlagenbetreiber könnten daraus Hoffnungen ableiten. Text + Foto: Guido Bröer zum vollen Artikel bei Solarthemen
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