14.8.2014 - Solarthemen 429. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 7. August 2014 entschieden, dass auch ältere Biogasanlagen, die erst nachträglich nach dem Bundesimmissionschutzgesetz genehmigt werden mussten, den Emissionsminderungsbonus nach dem EEG 2009 erhalten können. zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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