25.10.2018 - Verwaltungsgericht Mainz gibt Klage für ?Saubere Luft? der Deutschen Umwelthilfe statt ? Luftreinhalteplan muss bis zum 1. April 2019 geändert werden und Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September 2019 enthalten.
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