24.3.2015 - Laut Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hätten Ende 2014 alle Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Typenprüfung vor 1975 stillgelegt werden müssen. Kaminöfen und Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine, deren Typenprüfung zwischen 1975 und 1985 datiert, dürfen längstens bis Ende... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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