25.6.2011 - Bauherren sollten sich von den Firmen, mit denen sie bauen, den Abschluss einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung bescheinigen lassen und außerdem eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen. Das rät Baufachanwältin Sabina Böhme, Mitglied der... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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