11.2.2016 - Solarthemen 465. Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass die Meldefrist für Stromeigenversorger zur EEG-Umlage am 28. Februar 2016 endet. Auch für Betreiber kleiner Eigenverbrauchsanlagen, die von der EEG-Umlage befreit sind, kann das relevant sein. Text: Guido Bröer Foto: Guido Bröer zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
Quelle: aus dem News-Feed: Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien entnommen .
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