9.11.2016 - Als Verwendungsnachweis für vom Bafa geförderte Energieberatungsberichte dürfen ab sofort nachgebessert werden, wenn das Bafa noch nicht über die Auszahlung eines Zuschusses entschieden hat.
Das Verfahren der Nachbesserung unterteilt sich in zwei Schritte: Der Energieberater reicht zunächst den... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
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