27.11.2014 - Was für den normalen Handel etwa im Internet gilt, das trifft seit Mitte Juni dieses Jahres auch für den geschäftlichen Umgang von Bauherren mit ihren Architekten, Planern und Handwerkern zu: Werden Verträge mit diesen Unternehmern außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, kann... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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