2.11.2022 - Der Bund plant eine Strompreisbremse mit Hilfe einer technologiespezifischen Erlösabschöpfung. Diese ist laut BEE potenziell europarechtswidrig. Eine Übergewinnsteuer für erneuerbare Energien ist dagegen laut Rechtsgutachten mit geltendem EU-Recht vereinbar. <img width='1014' height='524' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bei der Kanzlei Raue in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übergewinnsteuer für erneuerbare Energien mit geltendem EU-Recht vereinbar wäre.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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