28.7.2014 - Dämmt ein Vermieter die Fassade eines Gebäudes, kann er die Kosten nach und nach auf die Mieter umlegen, wenn es sich nicht um eine reine Instandhaltung handelt. Das gelte aber nur, wenn die Mieter von der energetischen Verbesserung profitieren. Eine Ausnahme seien diejenigen Wohnungen, die weder... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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