12.2.2014 - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die sich in einer internationalen Wettbewerbslage befinden sowie von Schienenbahnen, die in einem intermodalen Wettbewerb stehen (so genannte Besondere Ausgleichsregelung). zum vollen Artikel bei bmwi.de
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