28.1.2016 - Seit 1. Januar 2016 müssen Wohnungslüftungsgeräte mit dem Energieeffizienzlabel (ErP-Label) gekennzeichnet sein. Sie werden den Effizienzklassen A+ bis G zugeordnet und müssen so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Das Label enthält nicht nur Energiekennwerte, sondern auch... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.