3.10.2010 - Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Ackerflächen aus der Einspeisevergütung rechtens ist. Die Richter in Karlsruhe haben eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Eigentlich war geplant, die Förderung bis 2014 fortzuführen. Darauf bestehe aber kein... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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