6.7.2017 - Solarthemen+plus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in einem Urteil bestätigt, dass ein Photovoltaik-Betreiber, der seine Anlage verspätet bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet hatte, einen Großteil der erhaltenen Einspeisevergütung an den Netzbetreiber zurückzahlen muss. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf sehr viele vergleichbare Fälle haben. Text und Foto: Guido Bröer zum vollen Artikel bei Solarthemen
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