14.1.2011 - Solarthemen 343: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem bereits am 17. November verkündeten Urteil, zu dem inzwischen die Begründung vorliegt, entschieden, im Rahmen des EEG sei der Gebäudebegriff weit auszulegen. Im vorliegenden Fall, der sich noch auf das EEG 2004 bezieht, verweigerte ein Netzbetreiber dem Betreiber einer Solarstromanlage die Einspeisevergütung.
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