3.1.2011 - Seit dem Jahreswechsel 2010/2011 gelten die neuen Nachhaltigkeits-Vorschriften der Erneuerbare Energien-Richtlinie für Biokraftstoffe. Somit darf ab sofort nur noch Bioethanol mit einem amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat zu Benzin (beispielsweise zur neuen und umstrittenen Benzinsorte Super E10) beigemischt werden. Alle deutschen Bioethanol-Anlagen erfüllen die Nachhaltigkeitsanforderungen, teilte der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft heute mit.
“Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürwortet die Nachhaltigkeitsanforder¬ungen, [...]
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