27.4.2020 - Mit der Neuregelung sollen unter anderem die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert werden. Die zugesagte Streichung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt ist indes nicht im Entwurf zu finden. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf die noch laufenden Abstimmungen. zum vollen Artikel bei News-Feed der Sonnenseite
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