28.4.2016 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Länder- und Verbändeanhörung zur Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung gestartet. Das EEG 2014 sieht vor, ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Die Verordnung setzt dies zunächst für die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen um. Die Verordnung soll auch dazu beitragen, die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und zu einer schrittweisen Angleichung der Fördersysteme für erneuerbare Energien in der EU führen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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