3.3.2021 - Der Betrieb von Phovoltaik-Stromspeichern, die der Eigenstromversorgung dienen und zugleich Netzdienstleistungen erbringen, sei aktuell rechtlich kaum möglich. Um eine komplizierte Regelung des EEG gegen eine Doppelbelastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden, fehlt unter anderem ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der seit zwei Monaten überfällig ist. <img width='495' height='330' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: BVES</div> zum vollen Artikel bei
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