10.12.2010 - Heute hat der EU-Ministerrat eine neue EU-Regelung für Steinkohlebeihilfen beschlossen. Danach wird die Subventionierung von nicht wettbewerbsfähigen Steinkohlebergwerken auf den Zeitraum bis Ende 2018 begrenzt. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil zum Ende dieses Jahres die noch geltende Beihilfeverordnung ausläuft. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2011. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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