28.1.2011 - Tübingen. Werden in einem bestehenden Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht, muss sich der Eigentümer mit dem Thema Lüftung beschäftigen. Denn dann ist der vorgeschriebene Mindestluftwechsel nicht mehr sichergestellt. Für Einfamilienhäuser gilt dies dem... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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