10.7.2019 - Die Bundesnetzagentur darf die Eigenkapitalzinssätze für die Strom- und Gasnetze absenken. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof und hob damit ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf. Verbraucher können also mit niedrigeren Netzentgelten rechnen. zum vollen Artikel bei News-Feed der Sonnenseite
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