24.3.2021 - In einer Regelung zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, welche Daten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW Leistung an den jeweiligen Netzbetreiber übermitteln müssen. <img width='1024' height='645' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist ein Strommast als symbolische Darstellung für die Regelungen zum Redispatch 2.0.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Mike Richter - stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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