20.1.2009 - Solarthemen 295: Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Bestands-Anlagen nicht unter den präzisierten Anlagenbegriff des neuen EEG fallen zu lassen. Seit dem 1. Januar gelten auch mehrere kleine Anlagen dann als eine große, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten in unmittelbarer Nähe zueinander errichtet wurden. Dies soll bislang auch rückwirkend für Altanlagen gelten.
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