6.7.2012 - Die Länder haben zum Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes Stellung genommen und lehnen den geplanten Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen von Mietwohnungen ab. Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass im gesamten Vertragsrecht Beeinträchtigungen der Leistung... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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